Privatpatienten

    Informationen zur Berechnung bei Privatversicherten

     

    In meiner Praxis wird nach der "Gebührenordnung für Therapeuten" ( GebüTh) mit dem 1,8 fachen Steigerungssatz abgerechnet.
    Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die o.g. Vergütungssätze höher sind als die aktuellen beihilfefähigen Höchstbeträge für eine logopädische Behandlung, und dass Sie keinen Anspruch auf die vollständige Erstattung gegenüber der Beihilfestelle und der Krankenversicherung haben. Bitte erkundigen Sie sich bereits im Vorfeld, inwieweit die Kostenerstattung durch die Krankenversicherung abgesichert ist.
     

    Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

     

     

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